Wer weder Wohnung noch Mietvertrag hat und sich täglich um eine Schlafmöglichkeit kümmern muss, um sich vor Kälte und Gefahren zu schützen, hat einen Rechtsanspruch auf Hilfe. Auch wenn die Wohnung durch Räumungsklage, durch Kündigung oder Auszug von Partner*in oder Kindern gefährdet ist, müssen von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen – wie auch wohnungslose Menschen - nach dem Gesetz (Sozialgesetzbuch XII) Hilfe bekommen. Diese Hilfen sind nicht ausreichend ausgebaut und stehen nicht in angemessen schneller Zeit zur Verfügung. Angesichts der dramatischen Situation auf dem Wohnungsmarkt wird es zudem immer wichtiger, bestehende Mietverhältnisse zu erhalten und drohende Obdachlosigkeit zu verhindern - ein Aufgabenschwerpunkt der Beratungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe der Liga. Letztlich kann aber nur ein vernetztes Zusammenwirken von kommunaler Verwaltung, Wohnungswirtschaft, Privatvermieter*innen, Amtsgericht, Gerichtsvollzug, Jobcentern und Beratungsstellen drohende Wohnungslosigkeit vermeiden.

Eine Übersicht der Angebote der Wohnungsnotfallhilfe in Sachsen können Sie hier herunterladen.

Positionen

Die Liga in Sachsen setzt sich aktiv für die soziale und berufliche Integration ausländischer Arbeits- und Fachkräfte ein. Gleichstellung, Antidiskriminierung und die Förderung von Vielfalt und Inklusion stehen dabei im Mittelpunkt. Die Liga-Verbände betrachten die Gewinnung und Integration ausländischer Arbeits- und Fachkräften nicht isoliert, sondern verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der die individuellen Lebenslagen der Menschen berücksichtigt. Im Folgenden hat die Liga ihre Aspekte für gute Rahmenbedingungen und die Bedeutung einer Willkommenskultur in Sachsen zusammengefasst:

I. Einleitung


Das Hauptziel aller Aktivitäten der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen (Liga)
ist die Verbesserung der sozialen Lebenslagen aller im Freistaat Sachsen lebenden Menschen durch:

− Vertretung der Interessen von Hilfebedürftigen und Stärkung ihrer Selbstwirksamkeit
− Sensibilisierung der Gesellschaft für die Lebenslagen von Menschen mit verschiedenen Hilfe- und Unterstützungsbedarfen
− Sichtbarmachung sozialer/gesellschaftlicher Schieflagen


Wichtige Leitprinzipien sind dabei:

− Gleichstellung
− Antidiskriminierung
− Vielfalt
− Inklusion
− Vermeidung von Armut
− Nachhaltigkeit


Die soziale und berufliche Integration von Menschen aus dem Ausland ist ein wichtiges Arbeitsfeld, in dem die Wohlfahrtsverbände diese Anwaltsfunktion wahrnehmen. Dabei ist es wichtig, dass Menschen unabhängig von ihrer Herkunft gleichbehandelt werden. Die Liga-Verbände mit ihren Mitgliedsorganisationen und Einrichtungen sind zudem Arbeitgeber in allen Bereichen der Sozialen Arbeit und Bildung, so dass die Gewinnung und Integration von ausländischen Arbeits- und Fachkräften auch aus dieser Perspektive betrachtet und bewertet wird.


Soweit es um die Integration in den Arbeitsmarkt geht, sieht die Liga die Fach- und Arbeitskräfte nicht isoliert, sondern verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Entscheidend ist dabei die Willkommenskultur in Sachsen und die Berücksichtigung der individuellen Lebenslagen. Bei der beruflichen Integration von Arbeits- und Fachkräften kommt es neben der Rekrutierung aus dem Ausland vor allem darauf an, den Blick auf die Menschen zu richten, die bereits in Deutschland leben. Nur so kann gewährleistet werden, dass jedes Potenzial gesehen und weiterentwickelt wird.


Im Freistaat Sachsen besteht ein besonders großes Interesse an der Besetzung offener Stellen im sozialen Bereich. Es ist wichtig, dass Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gut geführt werden, um Schließungen aufgrund von Personalmangel zu vermeiden. Die erfolgreiche berufliche Integration ausländischer Arbeits- und Fachkräfte ist dabei entscheidend.


II. Aspekte für gute Rahmenbedingungen


1. Stärkung der Willkommenskultur in Sachsen1

− Lebendige Willkommenskultur, Akzeptanz und Sichtbarmachung von Vielfalt und eine offene Gesellschaft
− Imagepflege, bestmögliche Herausarbeitung der individuellen Stärken einer Region
− Bezahlbarer Wohnraum
− Infrastruktur: Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen (Kitas, Schulen, Pflegeheime, Beratungsstrukturen inkl. Selbsthilfe, Flüchtlingssozialarbeit, MBE, etc.), Kultur, Freizeit, ÖPNV etc.
− Barrierefreiheit, Familienfreundlichkeit, Engagement fördernde Rahmenbedingungen
− Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten vor Ort2
− Attraktive Arbeitgeber
− Spezielle Förder- und Unterstützungsangebote im Sinne von Empowerment für von Diskriminierung bedrohte Menschen und deren bessere gesellschaftliche Teilhabe3
− Beratungsstrukturen für Menschen mit Migrationshintergrund sichtbar machen
− Förderung von Diversity Management Prozessen in Unternehmen
− Aktive Verantwortungsübernahme der Kommunen für Integrationsprozesse4
− Gesetzliche Regelungen auf Landesebene, die eine Willkommenskultur fördern (z. B. Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Chancenaufenthaltsrecht)


2. Praktische und bürokratische Hürden im Anerkennungsverfahren minimieren5

− Relevante Punkte aus dem sächsischen Koalitionsvertrag umsetzen und Anerkennung ausländischer Abschlüsse optimieren6
− Anerkennungsverfahren beschleunigen und Nachqualifizierung erleichtern, z. B: Ausbau modularisierter Anpassungslehrgänge, bessere Koordinierung bestehender Angebote sowohl innerhalb der jeweiligen Bundesländer als auch zwischen benachbarten Ländern, Verknüpfung fachlicher Inhalte mit einer (fach-)sprachlichen Komponente7

3. Praktische und bürokratische Hürden im Aufenthaltsverfahren minimieren

− Chancenorientierte Auslegung des Aufenthaltsrechts
− Angemessene Umsetzung der Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in der sächsischen Verwaltungspraxis8
− Anwendung der Bleiberechtsregelung (Spurwechsel)


4. Familiennachzug9

− Familiennachzug sicherstellen und unkompliziert ermöglichen
− Wahrnehmung der Hinweis- und Beratungspflicht durch die zuständigen Behörden
− Das aufenthaltsrechtliche Verfahren muss den Betroffenen und ihren Familien von Anfang an verständlich und transparent vermittelt werden
− Die Herbeiführung der familiären Lebensgemeinschaft ist auch dann zu ermöglichen, wenn die Unterhaltssicherung der stammberechtigten Person in Deutschland überwiegend aus der eigenen Erwerbsarbeit erbracht werden kann

5. Sprache als Schlüssel

− Ausbau flächendeckender, differenzierter Sprachangebote, z. B. durch Verstetigung des Sächsischen Landessprachprogramms für Migrantinnen und Migranten im Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz10
− Unterstützung von Strukturen, die Sprachlernangebote vorhalten
− Gestaltung des Arbeitsortes als Sprachlernort
− Unterschiedliche Sprachen nicht als Hindernis für Teilhabe, sondern Mehrsprachigkeit als Ressource für eine offene Gesellschaft begreifen

6. Stärkung der Zusammenarbeit verschiedener Partner bei Beratung und Unterstützung11


− Einbindung sozialer Organisationen und Regeldienste; Stichwort: Ankommen vor Ort
− Vorhandene Strukturen und Kompetenzen der Träger und Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in den Bereichen Migration und Integration nutzen, nachhaltig sichern und entsprechend fachlichen Standards personell und finanziell stärken
− Stärkung und Partizipation ausländischer Communities
− Migrantenselbstorganisationen als selbstverständliche Partner einbinden und fördern
− Stabile Fördersituation für soziale Projekte
− Unterstützung innovativer Kooperationsmodelle (z. B. Ausländerbehörden und Beratungsangebote freier Träger zum Chancenaufenthalt)

7. Zielgruppengerechte Aus- und Weiterbildung stärken


− Attraktive und lebenslagenorientierte Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote
− Angebot von Plätzen im Bereich des Freiwilligen Sozialen Jahres bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege

8. Rekrutierung aus dem Ausland12

− Interessen und Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellen − Ethische Aspekte berücksichtigen − Rekrutierungsprozesse fair und transparent gestalten
− Unterstützung von Strukturen, die den Ansatz verfolgen, dass geeignete Personen bereits im Ausland gefunden und begleitet werden (z. B. Kontaktaufnahme, Beratung und Begleitung bereits im Ausland, Spracherwerb vor Ort, Information über Ausbildungsangebote, Werbung für eine Ausbildung in Deutschland, Information über Ausbildungsinhalte und das jeweilige Berufsbild sowie über das Leben und Arbeiten in Deutschland)
− Best-Practice-Beispiele sichtbar machen
− Förderung der Durchführung von Rekrutierungsmaßnahmen im Ausland, insbesondere für den Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich

III. Einbindung der Liga in Strukturen auf Landesebene


Die Liga ist Mitglied in der Fachkräfteallianz Sachsen und Mitunterzeichnerin des Paktes zur Gewinnung internationaler Fach- und Arbeitskräfte für Sachsen.
Im Pakt ist die Rolle der Liga wie folgt beschrieben:

„Die Verbände der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen verstehen sich als Unterstützungsstruktur hinsichtlich der Gewinnung internationaler Fach- und Arbeitskräfte im Gesund-heits- und Sozialwesen und arbeiten mit den anderen Akteuren der Gesundheits- und Sozialbranche eng zusammen. Sie nehmen die Bedarfe, Erfahrungen und Expertise ihrer Mitgliedsorganisationen auf und bringen diese in die öffentliche Diskussion ein. Die Wohlfahrtsver-bände beraten und begleiten ihre Mitglieder in entsprechenden Vorhaben und regen zu unternehmerischer Eigeninitiative sowie zur Auseinandersetzung mit Prozessen der interkulturellen Öffnung in allen Unternehmensbereichen an. Die Wohlfahrtsverbände und ihre Mitglieder leisten einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration und Inklusion von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und deren Familien, z. B. durch Beratungsleistungen, Integrationskurse, Kindertageseinrichtungen, Stadtteilarbeit und Jugendarbeit.“13


Die Wohlfahrtsverbände tragen zur Umsetzung der Vereinbarungen des Paktes bei und orientieren sich dabei an den oben genannten Rahmenbedingungen.

Im Pakt hat die Liga ihre Mitwirkung insbesondere zu folgenden Aspekten zugesagt:

− Unternehmensbefragungen
− Bereitstellung von Praktikums- und Arbeitsplätzen
− Diversitätsorientierte Personalrekrutierung
− Meldung offener Stellen an die Bundesagentur für Arbeit
 

1 vgl. Fachkräftestrategie Sachsen 2030, Handlungsfeld 2, Querschnittsziel 1 und Ziel 4
2 vgl. Fachkräftestrategie Sachsen 2030, Handlungsfeld 3, Ziel 6 und Handlungsfeld 4, Ziel 10
3 vgl. z. B. Stärkung diskriminierungsgefährdeter Personengruppen parisax.de, Seite 20
4 siehe auch Maßnahmenplan zur Gewinnung intern. Fach- und Arbeitskräfte (SMWA), Maßnahme 3
5 vgl. Fachkräftestrategie Sachsen 2030, Handlungsfeld 2, Ziel 5; siehe auch Maßnahmenplan zur Gewinnung intern. Fach- und Arbeitskräfte (SMWA), Maßnahme 12ff
6 siehe dazu Liga-Stellungnahme: liga-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Auslaendische_Fach-kraefte__Ligastellungnahme_zum_KV-August_2020.pdf,
7 siehe auch Jahresgutachten des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), Kernbotschaft 2
8 siehe auch Maßnahmenplan zur Gewinnung intern. Fach- und Arbeitskräfte (SMWA), Maßnahme 20, 21
9 siehe auch Maßnahmenplan zur Gewinnung intern. Fach- und Arbeitskräfte (SMWA), Maßnahme 22
10 vgl. Fachkräftestrategie Sachsen 2030, Handlungsfeld 3, Ziel 6
11 vgl. Fachkräftestrategie Sachsen 2030, Handlungsfeld 2
12 vgl. Fachkräftestrategie Sachsen 2030, Handlungsfeld 2
13 vgl. Pakt zur Gewinnung internationaler Fachkräfte für Sachsen - Publikationen - sachsen.de, S. 3

 

Zur Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen gehören der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen, der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen, der Caritasverband für die Diözese Görlitz, das Diakonische Werk Sachsen, der Deutsche Rote Kreuz Landesverband Sachsen, der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen und der Landesverband der jüdischen Gemeinden in Sachsen.

Unter ihrem Dach findet sich mehr als die Hälfte aller sozialen Angebote in Sachsen. Mehr als 100.000 Beschäftigte sind dort tätig. Der Liga-Vorsitz wechselt alle zwei Jahre und liegt 2022/23 in der Hand des Deutschen Roten Kreuzes.