Armut beginnt beim Zugang: Hürden für wohnungslose Menschen in Sachsen
Armut zeigt sich nicht nur im fehlenden Einkommen, sondern auch darin, dass Leistungen nicht ankommen. Eine Abfrage der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Sachsen unter Diensten der Wohnungsnotfallhilfe zeigt, dass Menschen in Wohnungsnot bei Jobcentern, Agenturen für Arbeit und Sozialämtern auf erhebliche Hürden stoßen.

Hürden im Alltag erschweren Zugänge für wohnungslose Menschen
Sozialleistungen sind nach § 17 Sozialgesetzbuch I niedrigschwellig zu gestalten, besonders für Menschen in Wohnungsnot. Die Praxis sieht oft anders aus. Das größte Problem ist die Digitalisierung. Antragstellung und Kommunikation laufen zunehmend digital, während Geräte, Internetzugang und Unterstützung fehlen. Analoge Wege werden teils verweigert. Unterlagen gehen verloren oder lassen sich nicht nachweisen, weil Eingangsbestätigungen fehlen. Hinzu kommen Terminpflicht, schwer erreichbare Behörden und Zugangskontrollen durch Sicherheitsdienste. Notfälle werden nicht überall zeitnah bearbeitet.
Zugänge je nach Behörde und Regionen unterschiedlich gestaltet
Die Abfrage der Liga zeigt, dass die Erfahrungen wohnungsloser Menschen hinsichtlich des Zugangs zu Behörden und Leistungen je nach Institution oder Region unterschiedlich ausfallen.
So sind Jobcenter in vielen Regionen gut erreichbar, vor allem telefonisch und über die App. Schwierig wird es bei persönlichen Vorsprachen, bei der Abgabe von Unterlagen und in Notfällen. Gut funktioniert die Abgabe dort, wo Unterlagen persönlich eingereicht und kostenfrei kopiert werden können. Problematisch sind Standorte, an denen nur noch digital beantragt werden kann.
Bei den Agenturen für Arbeit scheinen die größten Barrieren zu bestehen. Persönliche und telefonische Erreichbarkeit sind vielerorts stark eingeschränkt, Termine werden oft nur über eine App vergeben. In einzelnen Regionen gibt es dagegen verlässliche offene Sprechzeiten, die einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen. Problematisch ist, dass Onlineanträge nur vollständig ausgefüllt abgeschickt werden können, was den Antragstellenden bisweilen nicht möglich ist.
Den insgesamt besten Zugang bieten die Sozialämter. Telefonische und persönliche Erreichbarkeit sind meist gegeben, Notfälle werden häufig kurzfristig bearbeitet. Gut funktionieren fachliche Unterstützung und kostenfreies Kopieren an vielen Standorten. Problematisch sind lange interne Laufwege für Unterlagen und Verfahren, die Hilfen nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch XII nicht im Sinne der Notfallhilfe umsetzen.
Analoge Kontakt- und Antragswege müssen erhalten bleiben
Vor dem Hintergrund der Befragungsergebnisse sagt Rotraud Kießling, amtierende Vorsitzende des Liga-Fachausschusses Soziales: „Die analoge Antragstellung muss weiterhin an allen Standorten sowie in allen Behörden erhalten bleiben und es muss aktiv darauf hingewiesen werden. Das ist nicht nur in Bezug auf wohnungslose Menschen sinnvoll, sondern auch für ältere Menschen oder jene, die schlicht über kein digitales Endgerät verfügen.“
Insbesondere für letztbenannte Personen müssen Behörden öffentliche PCs und eine begleitende Unterstützung bei der Antragstellung bereitstellen. Dazu gehören offene Sprechzeiten und Notfallsprechstunden aber auch grundlegende Dinge wie Eingangsbestätigungen und Kopiermöglichkeiten. Behördliche Abläufe und Zugangshürden dürften zudem den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Hilfen nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch XII als Notfallhilfe nicht entgegenstehen.
„Menschen haben Anspruch auf Leistungen. Daher müssen Zugänge zu diesen Leistungen so gestaltet sein, dass sie auch wirksam sind. Denn nur so lassen sich Perspektiven öffnen, um Menschen auf ihrem Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu stärken. Unsere Befragung hat gezeigt, dass es Beispiele guter Praxis in Sachen gibt. Diese sollten flächendeckend Schule machen. Hier können die Behörden in ihren eigenen Strukturen voneinander lernen“, ermutigt die Fachausschussvorsitzende.
Armut bekämpfen heißt Zugänge sichern
Der Internationale Tag zur Beseitigung der Armut erinnert daran, dass Rechte nur wirken, wenn sie erreichbar sind. Digitalisierung kann Verfahren erleichtern, darf aber keine zusätzliche Barriere werden. Verlässliche persönliche und analoge Zugänge bleiben dafür unverzichtbar.
Die Ergebnisse der Abfrage zum Zugang für wohnungslose Menschen zu Leistungen in Jobcentern, Agenturen für Arbeit und Sozialämtern können Sie hier herunterladen.