Wer weder Wohnung noch Mietvertrag hat und sich täglich um eine Schlafmöglichkeit kümmern muss, um sich vor Kälte und Gefahren zu schützen, hat einen Rechtsanspruch auf Hilfe. Auch wenn die Wohnung durch Räumungsklage, durch Kündigung oder Auszug von Partner*in oder Kindern gefährdet ist, müssen von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen – wie auch wohnungslose Menschen - nach dem Gesetz (Sozialgesetzbuch XII) Hilfe bekommen. Diese Hilfen sind nicht ausreichend ausgebaut und stehen nicht in angemessen schneller Zeit zur Verfügung. Angesichts der dramatischen Situation auf dem Wohnungsmarkt wird es zudem immer wichtiger, bestehende Mietverhältnisse zu erhalten und drohende Obdachlosigkeit zu verhindern - ein Aufgabenschwerpunkt der Beratungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe der Liga. Letztlich kann aber nur ein vernetztes Zusammenwirken von kommunaler Verwaltung, Wohnungswirtschaft, Privatvermieter*innen, Amtsgericht, Gerichtsvollzug, Jobcentern und Beratungsstellen drohende Wohnungslosigkeit vermeiden.

Eine Übersicht der Angebote der Wohnungsnotfallhilfe in Sachsen können Sie hier herunterladen.

Positionen

Wohnen ist ein Menschenrecht. Ohne Wohnung zu sein oder sie zu verlieren, bedroht Menschen existentiell. Die eigene Wohnung ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Sie bietet Schutz, Geborgenheit, Privatsphäre, Raum für soziale Kontakte sowie eine Rückzugsmöglichkeit und verkörpert so einen elementaren Bestandteil menschenwürdigen Lebens.

Um die Bedeutung des Leistungsangebotes, aktuelle Zahlen und Bedarfe darzustellen, hat der Liga Fachausschuss Soziales, Unterausschuss Wohnungsnotfallhilfe ein Factsheet mit wichtigen aktuellen Informationen auf einen Blick erstellt.