Die finanziellen Handlungsspielräume des Freistaates Sachsen sind aufgrund der finanziellen Zusatzbelastung infolge der Corona-Pandemie beschränkt. Daher weist die Liga der Freien Wohlfahrtspflege nachstehend nur auf jene Aspekte hin, die im sächsischen Doppelhaushalt 2021/22 dringend nachgebessert werden müssen.

Stellenabbau im Landesjugendamt stoppen  

Bis 2025 sollen acht Stellen im Landesjugendamt wegfallen [08 428 10]. Vielmehr müssten diese Personalstellen dringend verstetigt werden, um das ohnehin personell eng besetzte Landesjugendamt nicht weiter zu schwächen. Die geplanten Einschnitte werden große Probleme im Betriebserlaubniswesen für Kitas, Jugendhilfeeinrichtungen und Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen mit sich bringen. Zu erwarten sind u.a. wochenlange Verzögerungen bei Zulassungen mit materiellen Folgen für Einrichtungsträger, weitere abstrakte Formalisierung von Verfahren an Stelle von Beratung, verzögerte Reaktion auf Krisen und besondere Vorkommnisse in Einrichtungen. Dies steht im Widerspruch zur Aussage im Koalitionsvertrag (S. 99): „Das Landesjugendamt stärken wir personell und strukturell dauerhaft, um öffentliche und freie Träger auf allen Ebenen zu unterstützen.“

Jugendpauschale angleichen

Wenn die Jugendpauschale unverändert auf dem Niveau der Vorjahre verbleibt, kommt dies einer indirekten Kürzung gleich. Notwendig ist ein Erhöhungsschritt von je mindestens fünf Prozent zum Vorjahr pro Haushaltsjahr 2021 und 2022, um mit der Tarifentwicklung und allgemeinen Kostenentwicklung mitzuhalten sowie einen strukturellen Verbesserungsschritt zu gehen bevor es dann um eine neu konzipierte Pauschale (Neufassung der SächsKomPauschVO) geht. Die Pro-Kopf-Pauschale müsste dementsprechend mitwachsen. Das wäre dann ein Ansatz von mindestens 14,07 Mio. EUR in 2021 und 14,77 Mio. EUR in 2022.

Clearingverfahren für Geflüchtete etablieren

Für den Aufbau und die kontinuierliche Umsetzung eines Clearingverfahrens für Geflüchtete sind derzeit keine Mittel im Doppelhaushalt eingeplant. Die strukturelle Untersetzung eines derartigen Verfahrens ist jedoch dringend erforderlich, um die Unterstützungsbedarfe geflüchteter Menschen von Beginn an zu erfassen und gezielte Hilfe zur Integration zu leisten. Vorschläge für die fachliche Umsetzung wurden von der Liga bereits erarbeitet. Zur nachhaltigen Umsetzung des Clearings veranschlagt die Liga rund 850 T€ pro Haushaltsjahr.

Landesarbeitsmarktprogramm fortsetzen

Die geplante Beendigung der “Förderrichtlinie des SMWA zur Umsetzung des Landesarbeitsmarktprogrammes zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)“ ist dringend zu überdenken. Das aufgebaute und offenbar gut funktionierende Programm sollte auch nach 2022 fortgeführt werden, da die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen in Sachsen nahezu unverändert ist und sich die Corona-Pandemie auf diesen Personenkreis besonders auswirkt. Neben der Berücksichtigung bereits vorhandener Evaluierungsergebnisse ist darauf hinzuweisen, dass die Fachkräftestrategie des Freistaates Sachsen explizit die Verstetigung des Programmes vorsieht.

Digitalisierung von Beratungsangeboten fördern

Die aktuelle Pandemie hat den Bedarf an digitalen Beratungsangeboten spürbar gesteigert. In den verschiedenen Beratungsstrukturen sozialer Träger besteht diesbezüglich hingegen ein hoher Entwicklungsbedarf. Daher ist der Posten “Erprobung und Ausbau internetbasierter Beratungsprogramme” [0805 63356] dringend mit Mitteln auszustatten. Die Liga schlägt vor, pro Haushaltsjahr jeweils 150 T€ für diese Position einzustellen.

Ziele der Enquete-Kommission Pflege umsetzen

Die Enquete-Kommission “Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ formulierte wichtige Ziele für den Freistaat. Die dafür eingeplanten Mittel um 950 T€ einzukürzen [EP 0805 547 58 (290)], ist der falsche Weg, wenngleich unklar ist, welche Bereiche konkret betroffen sind.

Insbesondere bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in der eigenen Häuslichkeit mit vielfältigen Ansätzen, innerhalb des Quartiers, der Stärkung der Angehörigenpflege, des Ehrenamtes sowie der Beratungsangebote darf es keine Abstriche geben.

Pflegeausbildung unterstützen

Die Corona-Pandemie führte uns unmissverständlich vor Augen, wie dünn die Personaldecke in der Pflege ist. Fachkräfte zu gewinnen und die Pflegeausbildung zu stärken, muss daher ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Kürzungen u.a. hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung Ausbildungsoffensive Pflege sowie weiterer Gesundheits- und Pflegeberufe sind daher nicht nachvollziehbar [0807 54755 (314)]. Dies gilt ebenso für die vorgesehenen Einschnitte bei den Modellvorhaben zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse [0807 68655 (314)].

Landeszuschuss zur Verbraucherinsolvenz anpassen

Der Landeszuschuss für die Verbraucherinsolvenzberatung ist gegenüber dem vorhergehenden Doppelhaushalt unverändert [0805 684 03]. Erneut bleiben die erheblich gestiegenen Personal- und Sachkosten, aber auch der coronabedingte Mehraufwand, unberücksichtigt. Ein Mittelaufwuchs um 200 T€ pro Haushaltsjahr könnte zumindest die bestehenden Strukturen absichern.


Kontakt:

Michael Richter, Liga-Vorsitzender und Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen
Tel.: 0351/ 828 71 120
E-Mail: michael.richter@parisax.de