ESF-Programm "Übergangsmanagement für Straffällige" auch freien Trägern zugänglich machen
Die Förderung des Europäischen Sozialfond (ESF) für kurzzeitige Maßnahmen des Übergangsmanagements für Straffällige sollte geöffnet werden, um bereits bestehenden Angeboten in Sachsen eine Beteiligung zu ermöglichen.
Die Freie Straffälligenhilfe unterstützt, begleitet und befähigt Menschen zur verantwortungsvollen Gestaltung des eigenen Lebens und regt Reflexionsprozesse hinsichtlich der Auswirkungen des normabweichenden Verhaltens für z. B. Geschädigte und Angehörige an. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in die Gesellschaft und zum im Sächsischen Strafvollzugsgesetz/Jugendstrafvollzugsgesetz formulierten vorrangigem Ziel der Resozialisierung.
Kritik an Übergangsmanagement durch befristetes ESF-Programm
Mit der Umsetzung des ESF-Programms wurde ein Angebot geschaffen, welches für einen begrenzten Zeitraum und eine begrenzte Auswahl an Themen parallel zu den weitreichenderen Angeboten der Freien Straffälligenhilfe arbeitet. Aufgrund der begrenzten Dauer der Zusammenarbeit im Rahmen des ESF geförderten Projektes und der vorrangigen Zielrichtung der beruflichen Integration sind die Kontinuität und die Nachhaltigkeit dieser Betreuungsform in Frage zu stellen.
In seinem Positionspapier fordert der Liga-Fachausschuss Soziales/ Straffälligenhilfe eine Öffnung des ESF-Programms für bestehende Angebote der freien Straffälligenhilfe und formuliert diesbezügliche Lösungsvorschläge.
Die vollständige Position lesen Sie hier.