„Das Ende der Wohnungslosigkeit 2030 - Umsetzbares Ziel oder Illusion?“ Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis und Menschenrecht. In unseren Diensten und Einrichtungen erleben wir, dass es für immer mehr Personengruppen schwierig wird, angemessenen Wohnraum zu finden bzw. einen drohenden Wohnungsverlust zu vermeiden. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und zu diesem Zweck einen Nationalen Aktionsplan aufzulegen.

Dieses Ziel ist nur durch ein breites Maßnahmepaket zu verwirklichen. In der Fachtagung wollen wir uns mit den Grundlagen der Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII und ihren Besonderheiten, dem Zugang zu Wohnraum, den Schnittstellen zu angrenzenden Rechtskreisen und bedarfsgerechten Hilfestrukturen auseinandersetzen.
Herzlich eingeladen sind Mitarbeitende der Wohnungsnotfallhilfe und weiterer Hilfeangebote, die sich an Menschen in Wohnungsnot richten, Mitarbeitende der Sozialhilfeträger, der Jobcenter (BA/RD), der zuständigen Ministerien, der kommunalen Spitzenverbände, der Wohnungswirtschaft sowie die Fraktionen im Sächsischen Landtag.
 

Das Ende der Wohnungslosigkeit 2030 - Umsetzbares Ziel oder Illusion?“

Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis und Menschenrecht. In unseren Diensten und Einrichtungen erleben wir, dass es für immer mehr Personengruppen schwierig wird, angemessenen Wohnraum zu finden bzw. einen drohenden Wohnungsverlust zu vermeiden.   

In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und zu diesem Zweck einen Nationalen Aktionsplan aufzulegen. Dieses Ziel ist nur durch ein breites Maßnahmepaket zu verwirklichen. In der Fachtagung wollen wir uns mit den Grundlagen der Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII und ihren Besonderheiten, dem Zugang zu Wohnraum, den Schnittstellen zu angrenzenden Rechtskreisen und bedarfsgerechten Hilfestrukturen auseinandersetzen.

Herzlich eingeladen sind Mitarbeitende der Wohnungsnotfallhilfe und weiterer Hilfeangebote, die sich an Menschen in Wohnungsnot richten, Mitarbeitende der Sozialhilfeträger, der Jobcenter (BA/RD), der zuständigen Ministerien, der kommunalen Spitzenverbände, der Wohnungswirtschaft sowie die Fraktionen im Sächsischen Landtag.

Das Programm können Sie hier kostenlos herunterladen.

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Zur Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen gehören der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen, der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen, der Caritasverband für die Diözese Görlitz, das Diakonische Werk Sachsen, der Deutsche Rote Kreuz Landesverband Sachsen, der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen und der Landesverband der jüdischen Gemeinden in Sachsen.

Unter dem Dach der Liga finden sich mehr als die Hälfte aller sozialen Angebote in Sachsen mit mehr als 100.000 Beschäftigten. Das ist mehr als in der Gastronomie und im Baugewerbe zusammen. Der Liga-Vorsitz wechselt alle zwei Jahre und liegt 2022/23 in der Hand des Deutschen Roten Kreuzes.

 


Für Presseanfragen:

Dr. Kai Kranich
Pressesprecher (Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen e.V.)

Telefon: 0351 - 4678 104
E-Mail: k.kranich@drksachsen.de