Wohnungslosigkeit ist in vielerlei Hinsicht mit der Einschränkung von Menschenrechten verknüpft. Menschen, die auf der Straße, bei Bekannten, im Auto oder in Notunterkünften leben, sind nicht nur in ihrem Recht auf Wohnen eingeschränkt, sondern auch in ihrem Recht auf Familienleben, auf Gesundheit oder auf soziale und kulturelle Teilhabe. Dies alles führt letztlich dazu, dass ihre Menschenwürde verletzt wird und sie in ihrer Existenz bedroht sind. Das vorliegende Papier fokussiert auf einen Teilaspekt der Wohnungslosigkeit: die kommunale, ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Menschen. Zunächst beschäftigt sich das Papier mit dem rechtlichen Rahmen für die Notunterbringung wohnungsloser Menschen. Daraus werden schließlich notwendige Standards für diese Einrichtungen abgeleitet. Diese erscheinen umso erforderlicher, als zu beobachten ist, dass die ordnungsrechtliche Unterbringung, nicht, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, für eine (sehr) kurze Zeit, sondern immer häufiger mehrere Monate bis Jahre, teilweise bis ans Lebensende zur Lebensrealität der Betroffenen wird.

Das ganze Positionspapier gibt es hier zum Download: 

Position - Standards menschenwürdiger Unterbringung nach Ordnungs- und Polizeirecht