Die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen spricht sich dafür aus, die sächsische Schuldenbremse flexibler auszugestalten. Die Verbände befürchten, dass die bestehende Tilgungsregel den Freistaat in den kommenden Jahren stark lähmen wird und Infrastruktur gefährdet.

Der Freistaat Sachsen setzte 2020 ein Sondervermögen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf, das unter anderem mit einer Kreditermächtigung von bis zu 6 Milliarden Euro ausgestattet ist. Diese coronabedingte Sonderverschuldung muss aufgrund der Regelung zur sächsischen Schuldenbremse in den nächsten acht Jahren abgebaut werden. Die hohe Kreditsumme in Verbindung mit der kurzen Tilgungsfrist kann ab dem sächsischen Doppelhaushalt 2023/24 somit zu einer jährlichen Mehrbelastung von rund 800 Millionen Euro führen.

Studien verschiedener wirtschaftswissenschaftlicher Institute weisen darauf hin, dass diese Belastung im Verhältnis zum Gesamthaushalt und trotz der Annahme weiterhin guter Steuereinnahmen zu hoch ist und die Gestaltungsfähigkeit des Freistaates einschränkt. Daher befürchten die Wohlfahrtsverbände in den kommenden Doppelhaushalten weitreichende Kürzungen. Investitionen, soziale Angebote oder Kulturförderung könnten dem Rotstift zum Opfer fallen. Von Auswirkungen auf die Finanzierung der Kommunen, die mit einer hohen Verantwortung mit der Umsetzung hoheitlicher Aufgaben betraut sind, ganz zu schweigen.

Einerseits begrüßt es die Liga, dass Schulden schnellstmöglich getilgt werden, um kommende Generationen nicht übermäßig zu belasten. Andererseits darf die finanzielle Flexibilität des Freistaates nicht soweit beschränkt werden, dass er hinsichtlich wichtiger Investitionen zum Erhalt sozialer und kultureller Infrastruktur handlungsunfähig würde. Wegfallende Strukturen und ausbleibende Investitionen schwächten den Freistaat nachhaltig und wirkten sich somit ebenfalls spürbar auf kommende Generationen aus.

Über Landesmittel werden wichtige soziale Angebote gefördert. Dazu gehören unter anderem Gewaltschutzeinrichtungen, Insolvenzberatung, Suchtberatung, Demokratieprojekte und Integrationsmaßnahmen. Die so geförderten Akteure leisten einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander im Freistaat. Nicht zuletzt in der Pandemie und angesichts der nun zu bewältigenden sozialen Folgen kommt diesen Menschen eine wichtige Rolle zu. Einschnitte wären daher fatal.

Die sächsische Schuldenbremse ist mit ihrer Tilgungsfrist von acht Jahren deutschlandweit mit eine der restriktivsten Regelungen. Die aktuelle Lage zeigt jedoch, dass deren Anwendung zu unverhältnismäßigen Einschnitten mit langfristigen Auswirkungen führen kann. Die Liga spricht sich daher für eine Flexibilisierung der Schuldenbremse aus, damit Handlungsfähigkeit und Schuldentilgung in einem sinnvollen Gleichgewicht bleiben. Regelungen anderer Bundesländer, die beispielsweise eine konjunkturelle Komponente berücksichtigen, könnten für Sachsen eine Anregung sein.