Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen fordert nachhaltige Verbesserungen

Nur rund 8 Prozent der überschuldeten Menschen in Sachsen haben Zugang zu einer gemeinnützigen Schuldnerberatung und damit die Chance, in dieser Lebenskrise angemessene Unterstützung und Hilfe zu finden. Darauf weist die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen zum Auftakt der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung hin. Die Aktionswoche (19.-23. Juni 2017) steht in diesem Jahr unter dem Motto „Überschuldete brauchen starke Beratung“, weil laut der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) auch bundesweit nur 10-15 % der ver- und überschuldeten Personen Hilfe in den gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen finden. Es fehlt ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes Beratungsangebot.

„Die Situation überschuldeter Menschen in Sachsen ist besonders hart. Dabei ist Überschuldung eine Lebenskrise, die zu Verzweiflung, Krankheit und sozialer Isolation führen kann und keinen Aufschub duldet. Die Ratsuchenden befinden sich in einer finanziellen und persönlichen Notlage, aus der sie sich nicht mehr aus eigener Kraft befreien können. Oft benötigen diese Menschen auch weitere psychosoziale Unterstützung.“ Christian Schönfeld, Diakoniechef und derzeitiger Vorsitzender der LIGA Sachsen rechnet vor: „Die Liga hält 68 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen (SB) mit 77 Vollzeitfachkräften vor. Diese haben im Jahr 2016 insgesamt 17.788 Fälle beraten - das können mehrere Personen und damit Haushalte sein - und hinzu kommen 15.651 Kurzberatungen. Bei einer Schuldnerquote in Sachsen von 9,89 sind aber 401.781 Personen in rund 215.000 Haushalten betroffen. Die Liga hält es daher für dringend geboten, die Schuldnerberatung endlich und gerade auch im ländlichen Raum so auszubauen, damit Menschen in dieser Notlage auch geholfen werden kann!“ Für Sachsen würde dies eine Verdopplung der Kapazität bedeuten. „Und zwar eine lohnende: Evaluationen haben die Wirksamkeit der Schuldnerberatung belegt: Jeder Euro, der in die Schuldnerberatung fließt, führt zu Einsparungen von 2 Euro an sozialen Folgekosten!“

Ursachen für Überschuldung sind laut der Statistikerhebung 2017 der Diakonie Sachsen Einkommensarmut, Arbeitslosigkeit, Armut, Krankheit, Trennung, Scheidung, der Tod des Partners und mit 17 Prozent der Familienstand „alleinerziehend“.

Um dem besonders hohen Missverhältnis zwischen tatsächlichem Bedarf und vorhandenem Angebot in Sachsen abzuhelfen, schlagen die Fachleute der Liga vor:

- Damit alle Menschen in einer schuldenbedingten Notlage grundsätzlich offenen Zugang zur gemeinnützigen Schuldnerberatung haben, muss die Schuldnerberatung anhand des ermittelten Bedarfs (Einwohnerzahlen in Verbindung mit der Schuldnerquote) niedrigschwellig und gut zugänglich auch im ländlichen Raum ausgebaut werden.

- Soziale Schuldnerberatung, Insolvenzberatung, Prävention und Beratung zum Pfändungsschutz (P-Konto) gehören zusammen - trotz unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen und Finanzierungen. Die Liga begrüßt daher den Auftrag des Sächsischen Landtages an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, bis 2018 eine entsprechende Gesamtkonzeption vorzulegen und erinnert daran nachdrücklich.

- Das Recht auf Schuldnerberatung ist für alle ver- und überschuldeten Menschen zu sichern. Es darf keine Zugangsbegrenzungen geben. Ein einheitliches Bundesgesetz zur Schuldner- und Insolvenzberatung ist notwendig und sollte vom Land angestrebt werden. Daher fordert die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände ein im Sozialgesetzbuch verankertes Recht auf Schuldnerberatung für alle Menschen, die von Ver- und Überschuldung betroffen sind.

- Eine bedarfsdeckende Existenzsicherung ist Voraussetzung dafür, Schulden erst gar nicht entstehen zu lassen - daher müssen die Leistungen nach SGB II und XII dringend bedarfsgerecht angepasst werden. Ratsuchende mit niedrigem Einkommen sind in der Regel nicht in der Lage, größere Reparaturen oder Anschaffungen zu tätigen. Einmalige Leistungen sind wieder einzuführen, damit das Existenzminimum nicht durch Aufrechnungen gemindert wird.

- Auch die Grundversorgung mit Energie gehört zur Existenzsicherung. Der Anteil für Strom im Regelbedarf ist zu niedrig bemessen und muss dem tatsächlichen angemessenen Stromverbrauch entsprechen.

- Im Bereich der Krankenversicherung muss ein Zugang zur Regelversorgung auch bei Beitragsschulden und die Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Kleinselbstständige mit niedrigen Einkommen ermöglicht werden.

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen plant im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche folgenden Veranstaltungen bzw. Aktionen:

- AWO: Fachgespräch ,,Menschen brauchen starke Beratung- und ein zuverlässiges soziales Netzwerk“, Mittwoch, den 21.06.2017, von 09.00 - 12.30 Uhr, im Saal des AWO KV Lausitz e.V. , Thomas-Müntzer-Str. 26, 02977 Hoyerswerda

- Caritas: Schreiben des Caritasverbandes Dekanat Zwickau e. V. an die Fraktionen des Kreistages zur Arbeit der Schuldnerberatung in Aue und Bedeutung dieses Beratungsdienstes zur Stabilisierung der Lebenssituation vieler Ratsuchender

- die Diakonie hat ihren Statistikbericht 2017 zur Schuldner- und Insolvenzberatung 2017 vorgelegt (siehe pdf-Anlage)

- Parität: Kontakt zu Kooperationspartnern in Dresden mit gezielten Anschreiben, Gemeinnützige Gesellschaft Striesen Pentacon e. V.

Weitere Informationen: Rotraud Kießling, Liga-FA Soziales, Schwerpunkt Schuldnerberatung, Tel.: 0351/8315-178; www.aktionswoche –schuldnerberatung.de

Hintergrund:

Was ist eine Schuldnerberatung?

Die Schuldnerberatung hilft Menschen, die überschuldet oder von Überschuldung bedroht sind. Die Mitarbeitenden der Schuldnerberatungsstellen leisten Unterstützung zur Sicherung der existenziellen Grundlagen und zur Bewältigung von Schulden und deren Folgen. Darüber hinaus beraten sie, wie die sozialen und psychischen Folgen der finanziellen Krise überwunden werden können. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Alle Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Was bedeutet Überschuldung?

Ein Privathaushalt gilt als überschuldet, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten und Rechnungen zu begleichen. Hauptauslöser für Überschuldung privater Haushaltesind Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung, Krankheit oder Tod des Lebenspartners.

Was bedeutet Verschuldung?

Von der Überschuldung zu unterscheiden ist die Verschuldung. Verschuldet ist derjenige, der Schulden hat, diese aber vereinbarungsgemäß zurückzahlen kann. Verschuldung ist in unserem Wirtschaftssystem normal, gewollt und notwendig, damit private Haushalte angemessen gesellschaftlich teilhaben und Unternehmen Investitionen tätigen können.

Was ist eine Verbraucherinsolvenz?

Seit 1999 gibt es für überschuldete Privatpersonen ein rechtlich geregeltes Verfahren für einen finanziellen Neustart. Dies ist die so genannte Verbraucher-oder Privatinsolvenz. Voraussetzung ist eine bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Während des Verbraucherinsolvenzverfahrens darf der Schuldner nur das pfändungsfreie Arbeitseinkommen behalten. Den Rest seines Einkommens muss er an einen Treuhänder abführen, meist einen Rechtsanwalt oder Notar, der für ihn die finanziellen Angelegenheiten mit den Gläubigern regelt. Am Ende des Verfahrens werden dem Schuldner seine Schulden erlassen. Dies ist die so genannte Restschuldbefreiung. Das Verfahren bis zur Restschuldenbefreiung dauert maximal 6 Jahre und verkürzt sich, wenn die von den Gläubigern angemeldeten und anerkannten Forderungen zu 35 Prozent beglichen werden können und die Verfahrenskosten gedeckt sind.

Kontakt:

Sigrid Winkler-Schwarz, Diakonie Sachsen , Referentin Grundsatzfragen /PresseTel: 0351 83 15-205, E-Mail: sigrid.winkler@diakonie-sachsen.de

Stichwort: Die Liga der Spitzenverbände ist der Zusammenschluss der Freien Wohlfahrtspflege im Freistaat. Mitglieder sind die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk, der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband sowie die Sächsische Zentralwohlfahrtsstelle der Juden. Der Vorsitz wechselt im Turnus von zwei Jahren.

Die Pressemitteilung steht hier zum Download bereit.