Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen beobachtete in Folge der Novellierung des SGB XII in Zusammenhang mit der Umsetzung des BTHG sowie des Übergangs der Leistungsgewährung für das Ambulant Betreute Wohnen nach § 67 SGB XII in die Zuständigkeit der örtlichen Sozialhilfeträger, dass regional unterschiedliche Auffassungen zur Ausgestaltung der Hilfegewährleistung vorherrschen.

Mit dieser Positionierung legt die Liga - unter Berücksichtigung der aktuellen Veröffentlichungen des
Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge - eine Übersicht zu den zentralen Themen einer
rechtskonformen Umsetzung der Hilfen in Form einer Kurz- und Langfassung vor.

 

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