27. Januar 2020, 10:00 Uhr, Dresden

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen wird in Kürze zur o. g. Informationsveranstaltung nach Dresden einladen.

Wir möchten Ihnen als Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie von Jugendhilfeeinrichtungen und –diensten die Möglichkeit geben, sich mit dem Integrierten Teilhabeplan (ITP) Sachsen im Überblick vertraut zu machen.

Der ITP Sachsen ist ein Instrument zum Feststellen des individuellen Hilfebedarfs von Menschen mit Behinderungen im Zuge des Gesamtplanverfahrens nach SGB IX. Er ist für die Bedarfsermittlung von körperlich behinderten, sinnesbehinderten sowie geistig und seelisch wesentlich behinderten Menschen in Sachsen anzuwenden. Der ITP wurde vom Institut für personenzentrierte Hilfen GmbH entwickelt und auch an die Anforderungen speziell im Freistaat Sachsen angepasst.

Für die Bedarfsermittlung im Einzelfall mittels des ITP sind bei Kindern und Jugendlichen die örtlichen öffentlichen Träger der Sozialhilfe sowie bei Erwachsenen der Kommunale Sozialverband als überörtlicher öffentlicher Träger der Sozialhilfe zuständig. Waren bislang in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auch Entscheidungen nach Aktenlage möglich, so soll der Bedarf künftig im Dialog individuell herausgearbeitet werden.

Kindertageseinrichtungen sowie Dienste und Einrichtungen der Jugendhilfe können verfahrensbeteiligt sein und sollten daher über Instrument und Verfahren informiert sein.

In der Veranstaltung am 27. Januar in Dresden soll über die Bedarfsermittlung nach ITP speziell für Kinder unter 6 Jahren sowie für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter informiert werden.

Bitte merken Sie sich diesen Termin ab 10:00 Uhr in Dresden vor. Die Einladung mit dem Programm folgt in Kürze.