Freistaat und Freie Wohlfahrtspflege unterzeichnen erstmals Grundsatzvereinbarung

(Dresden 27.08.2014) Eine gemeinsame Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit haben heute die Sächsische Staatsregierung und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Dresden unterzeichnet. Damit stellt Sachsen erstmals seit der Friedlichen Revolution die Zusammenarbeit mit der Freien Wohlfahrtspflege auf eine vertragliche Grundlage.

„Die Vereinbarung mit dem Freistaat dokumentiert unseren Beitrag für die Entwicklung des Sozialen in Sachsen und die Erhaltung des sozialen Friedens im Land“, so AWO Landesgeschäftsführer und Vorsitzender der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen, Karlheinz Petersen. Ziel des Vertrages sei unter anderem, das Zusammenwirken des Landes und der Freien Wohlfahrtspflege in der sozialen Arbeit zu vertiefen und abzustimmen, die Arbeit der der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen zu fördern und sie bei der Erbringung von sozialen Dienstleistungen zu unterstützen.

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege leisteten seit ihrer Gründung oder Wiedergründung nach 1990 einen erheblichen Beitrag bei der Mitgestaltung sozialpolitischer Entwicklungen und Rahmenbedingungen, so Petersen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sei dies in Sachsen aber nie offiziell vereinbart worden. Der Vertrag sei deshalb nicht nur eine Wertschätzung der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen, sondern nach langen Verhandlungen auch ein Meilenstein für den Umgang des Freistaats mit der organisierten Zivilgesellschaft im Sozialbereich.

Gegenseitige Anerkennung findet mit der Vereinbarung auch das Spannungsfeld aus Partnerschaft zwischen Staat und Wohlfahrt bei der Gestaltung der Sozialpolitik und der traditionellen Anwaltsfunktion der Verbände, die natürlicherweise auch eine Kultur des Konflikts und Widerspruchs hervorbringt.

„Wir treten unserem Selbstverständnis nach für diejenigen ein, deren leisere und schwächere Stimmen sonst leicht überhört werden“, so Karlheinz Petersen: „Wir sind davon überzeugt, dass Partnerschaft und Anwaltsfunktion gut vereinbar sind, bringt doch oft die unterschiedliche Perspektive Politik voran. Gerade Sozialpolitik muss den Blickwinkel der Betroffenen, der Fachkräfte und ehrenamtlich Engagierten mit einbeziehen, um Menschen passgenau zu unterstützen und zur Selbsthilfe zu befähigen.“

Anlagen: Daten- und Faktenblatt zur Freien Wohlfahrt in Sachsen und die Vereinbarung zwischen der Liga und dem Freistaat Sachsen