„Bildung entscheidet maßgeblich über die Chancen der Menschen, ihre individuellen Fähigkeiten zu entfalten, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen sowie an der Gesellschaft teilzuhaben und sie mitzugestalten.“ (Die Bundesregierung, 2016: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie).

Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg. Bereits durch die erfolgreiche Etablierung von PRAXISBAUSTEIN können im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen die Teilnehmenden standardisierte und von den Kammern anerkannte und zertifizierte Abschlüsse erwerben.

Zurecht äußerten die Mitarbeitenden, die schon länger im Arbeitsbereich tätig sind, den Wunsch, ähnliche zertifizierte Angebote im Arbeitsbereich zu erhalten. Mit dem zum 1. Januar 2022 gestarteten Modellprojekt soll dem Wunsch Rechnung getragen werden.

Von Beginn an wurde die LAG WfbM bei der Konzeption des Projektes eng von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen und dem Sächsischen Sozialministerium begleitet und unterstützt. Damit wurde ein deutliches politisches Zeichen gesetzt, dass Lebenslanges Lernen nicht nur außerhalb der Werkstätten stattfinden darf. Bildungsangebote mit dauerhafter Qualität (Zertifizierung) und Anschlussfähigkeit an vorhandene Kammerausbildungen sind wichtig für die persönliche Entwicklung des Einzelnen und erhöhen bzw. verbessern die Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen oder in der WfbM.

Um die Kräfte, das Wissen und die Erfahrungen zu bündeln und die Projektziele erfolgreich zu erreichen, unterzeichneten am 14. Juni 2022 die LAG WfbM Sachsen und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit.

Zukünftig werden die LAG und die Liga in einem Arbeitskreis die notwendigen Schritte abstimmen. Ergänzend soll das Projekt von einem Beirat, welcher aus wichtigen Partnern (u. a. den Kammern, Kostenträger, Sprecherrat der Werkstatträte, Sozialministerium, etc.) besteht, begleitet werden.

Wir freuen uns auf eine spannende Zusammenarbeit.


Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.