Am Montag, den 3. Juli 2023 führt die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen den o. g. Fachtag im Haus an der Kreuzkirche, An der Kreuzkirche 6 in 01067 Dresden zu Thema durch. Das seit 1999 geltende Recht der Vereinbarungen über die Leistung, die Qualitätsentwicklung und das Entgelt für stationäre und teilstationäre Jugendhilfeeinrichtungen gibt klare Prämissen für Verhandlungen vor. Die prospektiven Vereinbarungen sollen den Grundsätzen der Leistungsgerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.

Eingeladen sind herzlich:

  • Leitung und für Vereinbarungen nach § 78b SGB VIII zuständige Verwaltungs- und Fachkräfte bei den Mitgliedern der Wohlfahrtsverbände in Sachsen
  • Leitung und für Vereinbarungen nach § 78b SGB VIII zuständige Verwaltungs- und Fachkräfte bei anderen Trägern von stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen in Sachsen

Der Veranstaltungsort ist barrierefrei zugänglich.

In der Praxis der Vereinbarungsverhandlungen ergeben sich daraus eine Reihe von Fragen, welche Kalkulationsansätze angemessen sind und welche notwendigen Verfahrensschritte zum Entgelt führen. Der Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII in Sachsen enthält dazu einige grundsätzliche Regelungen für die Verhandlungspartner. Darüber hinaus gibt es in Sachsen neben den Beschlüssen der Kommission nach § 78e SGB VIII noch unterschiedliche örtliche Festlegungen in Jugendämtern. Zu den Fragen, die sich gegenwärtig stellen, gehören die Absicherung von Betriebsrisiken in den Vereinbarungen, der Umgang mit den deutlich gestiegenen Forderungen von Jugendämtern zur Plausibilisierung von Kalkulationsansätzen. Mit den Begründungs- und Nachweisforderungen steigen zugleich der Vorbereitungsaufwand und die Verfahrensdauer bis zum Abschluss einer Vereinbarung. Die Einrichtungsträger haben ein hohes Interesse an der gelingenden Zusammenarbeit mit den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und brauchen leistungsgerechte Vereinbarungen, um ihre Aufgabe erfüllen zu können. Die Jugendämter verweisen auf ihren Rechtfertigungsdruck angesichts steigender Ausgaben für erzieherische Hilfen.

Prof. Jan Kepert blickt auf diese Spannungsfelder vor dem Hintergrund des geltenden Rechts und seiner Anwendung. Er lehrt zum Öffentlichen Recht und Sozialrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl. Prof. Kepert ist Vorsitzender der Schiedsstelle zu den Vereinbarungen in Baden-Württemberg, vertritt Antragsteller vor Schiedsstellen in anderen Bundesländern und hat zur Rechtsanwendung für die Vereinbarungen veröffentlicht.

Das Programm des Fachtags:

ab 09:15 Uhr

Ankommen, Kaffee/Tee/Kaltgetränke stehen bereit

10:00 Uhr

Begrüßung der Teilnehmenden

Mitglied des Liga-Hauptausschusses

10:15 Uhr

Leistungsgerechte Entgelte in Vereinbarungen nach § 78b SGB VIII unter Berücksichtigung von Schiedsstellenentscheidungen und Rechtsprechung.

Vortrag zu Grundlagen und aktuellen Anwendungsfragen mit Bezug zur Praxis in Sachsen mit Zeit für Rückfragen

Prof. Dr. Jan Kepert, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl

11:45 Uhr Mittagspause

12:30 Uhr Zweiter Teil des Vortrags mit Zeit für Rückfragen

14:15 Uhr Reflexionsgruppen zur örtlichen Praxis in Sachsen

15:00 Uhr Gemeinsamer Abschluss

Bitte melden Sie sich bis zum 23. Juni 2023 über diesen Link an. Bitte geben Sie bei der Anmeldung im Textfeld ‚Bemerkungen‘ an, ob und zu welchem Wohlfahrtsverband der Einrichtungsträger gehört, für den Sie tätig sind.

Der Teilnahmebeitrag liegt bei 50 Euro pro Person für Teilnehmende von Mitgliedern der Wohlfahrtsverbände. Teilnehmende von anderen Einrichtungsträgern zahlen 70 Euro. Der Teilnahmebeitrag ist vor Ort zu entrichten.

Getränke, Snacks und ein Mittagsimbiss sind im Teilnahmebeitrag inbegriffen.

Angemeldete Teilnehmende erhalten am Veranstaltungstag eine auf ihren Namen ausgestellte Teilnahmebestätigung.

Das Programm können Sie hier downloaden.

Für organisatorische Rückfragen steht Ihnen Babett Neßmann unter babett.nessmann@parisax.de zur Verfügung.