Seit dem 01.01.2022 ist bei der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (LAG WfbM) das Modellprojekt „Bildung im Arbeitsbereich - Lebenslanges Lernen in den sächsischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ (LiAB) angesiedelt, welches zum Ziel hat, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu verbessern, indem Bildungsangebote im Arbeitsbereich der WfbM mit dauerhafter Qualität etabliert werden.

Seit dem Beginn des Projektes, welches in enger Kooperation mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Sachsen initiiert wird, wurden einige Meilensteine erreicht und mit der Gründung des Projektbeirates die erste Phase des Projektes abgeschlossen. Die Erfahrungen in vielen Projekten haben gezeigt, dass ein Expertengremium in Form eines Beirats von unschätzbarem Wert ist.

Daher hatte die LAG WfbM Sachsen am 30.01.2023 zu einer ersten konstituierenden Sitzung des Beirates eingeladen, um dieses Instrument im Projekt als Ressource zu nutzen. Die Sitzung wurde als hybride Veranstaltung durchgeführt und viele für das Projekt relevante Akteure sind der Einladung gefolgt. Neben dem Landesinklusionsbeauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung, Michael Welsch, waren auch Vertreterinnen und Vertreter des Sächsischen Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Kultusministeriums, der Bundesagentur für Arbeit, des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen, des Werkstattrates und der Fachstelle PRAXISBAUSTEIN anwesend.

In der ersten Sitzung wurden durch die Kollegen und Kolleginnen der Hochschule Mittweida, die das LiAB Projektes wissenschaftlich begleiten, dem Beirat die Ergebnisse der Befragungen zum Thema Bildung im Arbeitsbereich sowie vier Modelle zur Erprobung vorgestellt. Somit kann das Projekt LiAB in die nächste Phase starten und die Erprobung der Modelle in den zwölf Pilotwerkstätten beginnen. Somit soll ein Beitrag geleistet werden, das Thema Bildung im Arbeitsbereich voranzubringen und dem Bedürfnis der Menschen mit Behinderung nach beruflicher Bildung gerecht zu werden.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.