Diese Richtlinie erstreckt sich auf Bildungsmaßnahmen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen sowie ihrer Bildungsträger und Mitgliedsorganisationen. Antragsteller ist der Bildungsträger der jeweiligen bildungsmaßnahme. Abweichend von Absatz 1 kann das Verfahren in begründeten Ausnahmefällen für Einzelzertifikate angewendet werden (z. B. Schuldnerberatung).

Die Richtlinie mit den Anlagen (Antragsformulare und geforderte Inhalte im Arbeitsfeld "Soziale Schuldnerberatung") können Sie hier downloaden.