Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20.6. sprechen sich die sächsischen Wohlfahrtsverbände für verbindliche Regelungen in der Flüchtlingssozialarbeit aus. Ein sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz soll nach Ansicht der Verbände Klarheit schaffen.

(Dresden) Sachsenweit sind rund 120 Flüchtlingssozialarbeiter*innen bei den Wohlfahrtsverbänden aktiv. Sie begleiten aktuell rund 21.000 geflüchteten Menschen beim Ankommen in Sachsen. Ziel der Flüchtlingssozialarbeit (FSA) ist, den Geflüchteten ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben während der Dauer des Aufenthalts in Deutschland zu ermöglichen.

„Die aktuelle Regelung zur Flüchtlingssozialarbeit weist zwei zentrale Schwachpunkte auf. Erstens fehlen verbindliche Vorgaben zur Umsetzung der Flüchtlingsarbeit vor Ort. Die Liga hat bereits 2017 Empfehlungen für Standards in der Flüchtlingssozialarbeit vorgelegt. Zweitens erfolgt die Finanzierung auf Projektbasis. Das bedeutet, dass die Planungssicherheit für Träger und Fachkräfte oft nur für 12 Monate besteht, obwohl es sich um eine längerfristige Aufgabe handelt“, erklärt Michael Richter, derzeitiger Liga-Vorsitzender und Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen. Er schlägt daher vor: „Die Flüchtlingssozialarbeit sowie die damit verbundenen fachlichen Anforderungen sollten in dem künftigen sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz verbindlich verankert werden. Wir brauchen Klarheit für Schutzsuchende und die Hilfestrukturen in den Kommunen vor Ort.“

Obwohl die Flüchtlingsaufnahme durch Gesetze auf europäischer, bundes- und Landesebene geregelt ist, erfolgt die Umsetzung der FSA in Sachsen derzeit auf der Grundlage der „Richtlinie Soziale Betreuung Flüchtlinge“. Über diese können die Landkreise und kreisfreien Städte in ihrem Zuständigkeitsgebiet durchgeführte Maßnahmen der FSA durch den Freistaat finanzieren lassen. Fachliche Anforderungen an die Umsetzung sind damit jedoch nicht verbunden.

„Die Flüchtlingssozialarbeit ist eine zentrale Stütze für all jene, die bei uns Schutz suchen. Sie helfen den Menschen bei ihren individuellen Problemlagen. Gleichzeitig bilden Sie ein wichtiges Scharnier zwischen den Geflüchteten und Behörden vor Ort“, so der Liga Vorsitzende.

Informationen zur FSA lesen Sie in der Liga-Broschüre „Standards der Flüchtlingssozialarbeit“ auf der Website der Liga (PDF):
Liga-Broschüre „Standards der Flüchtlingssozialarbeit“

Eine Übersicht der Angebote der FSA in Sachsen bietet die Karte des gleichnamigen Forschungsprojektes der Evangelischen Hochschule Dresden:
Übersichtskarte Flüchtlingssozialarbeit in Sachsen

Aktuelle Zahlen zu Flucht und Asyl in Sachsen lesen Sie im thematischen FAQ des Freistaates Sachsen:
https://www.asylinfo.sachsen.de/fragen-und-antworten-zum-thema-asyl.html


Zur Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen gehören der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen, der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen, der Caritasverband für die Diözese Görlitz, das Diakonische Werk Sachsen, der Deutsche Rote Kreuz Landesverband Sachsen, der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen und der Landesverband der jüdischen Gemeinden in Sachsen.

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen beschäftigen insgesamt mehr als 100.000 Mitarbeiter*innen. Der Liga-Vorsitz wechselt alle zwei Jahre und liegt 2020/21 in der Hand des Paritätischen Sachsen.

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