Grundsätzlich befürwortet die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen den Entwurf zur Regelung des Vollzugs des Jugendarrestes im Freistaat Sachsen.

Ein abgestuftes Beschwerdemanagement mit einer unabhängigen Beschwerdemöglichkeit sowie eine Evaluation des Gesetzes, nach einer angemessenen Zeit (ca. 3 Jahren), in Abstimmung mit allen Beteiligen ist aufzunehmen.

Die Liga schlägt vor, sich bei der Formulierung des Gesetzentwurfes an den Begrifflichkeiten der §§ 13, 16 und 90 Jugendgerichtsgesetz zu orientieren. In diesem Sinne sollte der im Gesetz verwendete Begriff „Jugendarrestant“ durch „Jugendlicher“ durchgängig ersetzt werden. So kommt die im Gesetzentwurf angelegte pädagogisch orientierte Ausrichtung in Abgrenzung zum Jugendstrafvollzug deutlicher zum Ausdruck.

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