Pauschale Mittelvergabe konkreter ausgestalten
Mittels der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung reicht der Freistaat Fördergelder an Kommunen weiter. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung dieser Verordnung meldet die Liga Nachbesserungsbedarf an.
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen halten es für sinnvoll und erforderlich, bereits in der Neufassung der landesgesetzlichen Grundlage für eine nachfolgende Pauschalierungsverordnung zu verankern, dass
- es dauerhaft um mehrere Pauschalen für jeweils einzelne Fördergegenstände geht,
- die Pauschalen regelmäßig mit Bestimmungen über die fachlich-inhaltliche Ausgestaltung zu verbinden sind und
- ein Berichtswesen besteht, dass Verwendung und Auswirkungen vor Ort nachvollziebar darstellt, um auf verlässlicher Datengrundlage bedarfsorientiert fachpolitisch nachsteuern zu können.
Zudem spricht sich die Liga für eine konsequente Verankerung des Subsidiaritätsprinzips in den Förderbedingungen aus. Insbesondere im Bereich der Integration als Fördergegenstand soll die Weiterleitung an freie Träger als Letztempfänger vorrangig zu prüfen und mit fachlich-inhaltlichen Ausgestaltungshinweise versehen sein.
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