Die Verpflegungspauschale pro Kind bzw. Jugendlichem/Jugendlicher in stationären Jugendhilfeeinrichtungen und Tag beträgt in Sachsen etwa fünf Euro. Trotz massiver Kostensteigerungen bei Lebensmitteln stellen sich die Kostenträger seit mehr als 10 Jahren quer, die Pauschale zu erhöhen.

Allein die drei kreisfreien Städte und der Landkreis Görlitz liegen leicht über den besagten fünf Euro. Oft liegen die Kosten für das Essen in der Kita oder Schule bereits über der gezahlten Pauschale. Obwohl der Mehrbertrag in Teilen zusätzlich anerkannt werden kann, das geschieht dies in der Praxis allerdings nur selten. Träger und Einrichtungen decken die Fehlbeträge über Spenden oder aus der eigenen Tasche, obwohl Kostenträger verpflichtet sind die altersgerechten Versorgung der Kinder und Jugenbdlichen zu gewährleisten. Die Liga-Verbände fordern die Landkreise daher auf, die lange überfällige Anpassung der Verpflegungspauschale vorzunehmen.

Die Pauschalen von 2,50 EUR für teilstationäre sowie 4,95 EUR für stationäre Jugendhilfeeinrichtungen aus dem Jahr 2008 stellen die bundesweit niedrigsten Ansätze für den Lebensmittelaufwand in den Basisentgelten nach § 78b SGB VIII dar. Die Nahrungsmittelpreise sind seit 1995 um 48 Prozent und von 2008 bis 2020 um 24 Prozent angestiegen. Die Verpflegungspauschalen blieben hingegen unverändert. Der reale Einkaufswert ist seit 2008 um knapp ein Viertel reduziert – mit entsprechenden Folgen für die Verpflegung von Kindern und Jugendlichen. Die Lebensmittelpreise entwickelten sich in den letzten Jahren deutlich dynamischer als die meisten anderen Verbraucherpreise. Dies setzt sich im ersten Jahresdrittel bis April 2021 mit weiteren 3,5 Prozent fort.

Das Hintergrundpapier der Liga mit Informationen und Datenmaterial können Sie hier herunterladen.


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