Menschen mit Behinderungen nehmen verstärkt ihre Rechte war und fordern mehr gesellschaftliche Teilhabe ein. Nicht zuletzt durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, genau dieser Forderung nachzukommen. In erster Linie heißt das, Barrieren abzubauen und Zugänge zu ermöglichen. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft.

Einen wichtigen Schritt in diese Richtung stellt das 2017 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz dar. Dieser Paradigmenwechsel, der den Menschen und seine Bedarfe zum Leitmotiv der Unterstützungsleistungen macht, erfordert auch in den bestehenden Angeboten der Behindertenhilfe ein Umdenken. Von der Assistenz für den jeweiligen Menschen bis zu den Angeboten wie Werkstätten und Wohnstätten muss neu gedacht werden. Auch die Finanzierung anhand personenzentrierter Budgets fordert Kostenträger und Leistungserbringer heraus.

Die Liga setzt sich dafür ein, dass Barrieren abgebaut und perspektivisch vermieden werden, dass Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation bedarfsgerecht gewährt werden und dass die in Umfang und Qualität erforderlichen Unterstützungsleistungen in Sachsen flächendeckend zur Verfügung stehen.

Positionen

Wichtige Schritte zur inklusiven Gesellschaft fehlen

Der vorgestellte Entwurf des Sächsischen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geht der Liga der Freien Wohlfahrtspflege nicht weit genug. Wichtige Schritte in Richtung einer inklusiven sächsischen Gesellschaft fehlen.

Zudem sollte der Freistaat in den anstehenden Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2017/18 Mittel zur Umsetzung des Aktionsplans verbindlich einplanen.

„Dass sich die Sächsische Staatsregierung auf den Weg gemacht hat, einen Aktions- und Maßnahmenplan zu erstellen, ist für Menschen mit Behinderung ein wichtiges Signal, das wir sehr begrüßen. Wir als Liga haben von Anfang an in den fünf Arbeitsgruppen, die sich mit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Sachsen beschäftigen sollten, aktiv mitgearbeitet und unsere jahrzehntelangen Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen eingebracht. Leider spiegelt der jetzt vorliegende Entwurf die Zuarbeiten und die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen nur teilweise wider. Wir haben uns daher an Frau Staatsministerin Klepsch gewandt und die Wiederaufnahme von Inhalten angeregt“, sagt Christian Schönfeld, derzeitiger Liga-Vorsitzender und Vorstandsvorsitzender der Diakonie Sachsen.

Als Beispiele nennt Schönfeld etwa das Thema Lebenslanges Lernen, das auch und gerade für Menschen mit Behinderung wichtig sei, oder „Leben in unterstützten Wohnformen“ für ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen. Auch das Ziel „berufliche Bildung und Beschäftigung für alle Menschen mit Behinderung - inkl. von Menschen mit komplexer Behinderung“ fehle.

Die Liga hat im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens eine umfassende inhaltlich-fachliche Rückmeldung zum Entwurf geben und wird sich weiterhin aktiv beteiligen.

Dateien:
LIGA-Stellungnahme_Aktionsplan_Umsetzung_UN-BRK_01.pdf 413 K