Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen müssen die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe haben
Anlässlich des Weltkindertags am 20. September kritisieren die sächsischen Wohlfahrtsverbände die zu geringen Annexleistungen für stationäre Jugendhilfeeinrichtungen.
Ca. 4.500 Kinder- und Jugendliche in Sachsen leben in Wohngruppen der Jugendhilfe. Sie alle erhalten Annexleistungen. Das sind Gelder, die zur Deckung des Lebensunterhalts nötig sind, zum Beispiel Bekleidungsgeld, Geld für die Teilnahme an Klassen- und Ferienfahrten und Geld für Schulmaterialien. Was bezuschusst wird und in welcher Höhe, entscheidet das Jugendamt. In allen Jugendämtern entscheiden örtliche Jugendhilfeausschüsse über die Höhe und den Ermessensspielraum für die Verwaltung des Jugendamtes. Die Mitarbeitenden der Verwaltung vergeben das Geld an die Kinder und Jugendlichen.
„Leider ist in den letzten Jahren viel zu wenig getan worden, um die Gelder an die Kostenentwicklung anzupassen. Die Kosten zum Leben steigen auch für junge Menschen kontinuierlich, insbesondere aber in den letzten zwei Jahren“, sagt dazu der Liga Vorsitzende David Eckardt und fährt fort: „Durch diese Entwicklung werden den Kindern und Jugendlichen viele Aspekte zur gesellschaftlichen Teilhabe verwehrt. Als Beispiel: Im Landkreis Leipzig erhält ein Jugendlicher 200 Euro einmalig pro Jahr für eine Ferienfahrt. Es ist völlig unrealistisch, mit dieser Summe einen mehrtägigen Urlaub finanzieren zu können.“ Die Kinder und Jugendlichen werden so von wichtigen Erholungs- und Bildungsperspektiven ausgeschlossen. Auch für Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke sind die Geldmengen mit ca. 35 Euro viel zu niedrig angesetzt. Ebenso betrifft dies besondere Lebensereignisse, wie Einschulung, Jugendweihe und Schulabschluss, die in der Regel feierlich begangen werden, was mit den angesetzten Summen aber nicht möglich ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Digitalisierung, die gerade für Jugendliche ab 14 Jahren von zentraler Bedeutung ist. Die Jugendlichen müssen neben dem Smartphone auch mit Tablet oder Computer ausgestattet werden, denn die Schule setzt für Teilhabe an Bildung digitale Zugänge über das Smartphone hinaus voraus.
Die Beispiele verdeutlichen, dass Annex-Regelungen deutlich häufiger einer Überprüfung unterzogen und an die Lebenswirklichkeit angepasst werden müssen - mindestens einmal pro Legislatur des Jugendhilfeausschusses. Zudem gibt es große regionale Unterschiede in den Landkreisen. Es muss das Ziel sein, eine Gleichstellung mit Gleichaltrigen, die in Familien aufwachsen, zu erreichen. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf für Verwaltungen der Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse in Sachsen.
Die finanzielle Anpassung wäre mit maximal 30.000 Euro pro Kommune überschaubar, würde aber für die jungen Menschen, die ohnehin nicht aus behüteten Verhältnissen stammen, eine große Wirkung entfalten und echte Teilhabe ermöglichen.
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