Positionspapier der Liga Sachsen: Fehlzeiten in der frühkindlichen Bildung berücksichtigen: Kinder fördern - Erzieher*innen entlasten
Laut Sächsischem Kita-Gesetz soll eine Fachkraft im Kindergarten rein rechnerisch 12 Kinder, in der Krippe 5 Kinder und im Hort 20 Kinder betreuen. Diese Rechnung geht aber nicht auf, denn unberücksichtigt bleiben Fehlzeiten, die durch Urlaub, Weiterbildung oder Krankheit entstehen. In der Praxis führen diese Fehlzeiten dazu, dass eine Fachkraft in Vollzeitbeschäftigung durchschnittlich etwa zwei Monate pro Kalenderjahr nicht anwesend ist. Anders formuliert: Das Personal ist im Schnitt nur vier der fünf für die Personalschlüsselberechnung zu Grunde gelegten Werktage pro Woche in der Einrichtung tätig.
Frühkindliche Bildung und Betreuung an der Belastungsgrenze
Was daraus folgt: Weniger Zeit für die Kinder und damit einhergehend ein Rückgang der Bildungs- und Betreuungsqualität in Kindertagesstätten. Wichtige Grundlagen für fortführende Bildungserfolge in Schule und Ausbildung können so nur bedingt gelegt werden.
Hinzu kommt die steigende Belastung für das verbleibende Personal, da es sich um mehr Kinder kümmern muss und gleichzeitig im Sinne des Sächsischen Bildungsplanes den zunehmenden Anforderungen an die frühkindliche Bildung gerecht werden soll. Die zurückliegenden Pandemiejahre zeigten sehr deutlich, wie stark das System auf Kante genäht ist und wie die Nähte an einigen Stellen bereits aufplatzen. Zu all dem gesellt sich ein genereller Mangel an pädagogischen Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt, der bei weiter sinkender Attraktivität des Berufsfeldes den Druck auf die personelle Ausstattung zusätzlich erhöht. Die Spirale dreht sich somit immer schneller.
Finanzierung von Ausfallzeiten in der frühkindlichen Bildung
Aus Sicht der sächsischen Wohlfahrtsverbände müssen im Doppelhaushalt des Freistaates
Sachsen für die Jahre 2023 und 2024 ausreichend Mittel eingeplant werden, um die benannten Ausfallzeiten zu finanzieren. Nach ihrer Berechnung ist dafür ein Betrag von rund 175 Mio. Euro pro Haushaltsjahr erforderlich. Diese Summe ergibt sich, wenn für Urlaub und Weiterbildung die Vorgaben des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes sowie durchschnittlich 17 Krankheitstage pro Vollzeitstelle angesetzt werden. Insbesondere letzterer Punkt ist eher konservativ gerechnet, da Erhebungen von Krankenkassen im Schnitt Werte von 20 bis 31 Krankheitstagen pro Erzieher*in für den Freistaat angeben.
Fehlzeiten im sächsischen Doppelhaushalt 2023/24 berücksichtigen
Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege begrüßt daher das im aktuellen sächsischen Koalitionsvertrag formulierte Vorhaben, die Fehlzeiten schrittweise in die Berechnung des Personalschlüssels einzubeziehen.
Der Freistaat hat in den vergangenen Jahren konsequent auf die Stärkung der frühkindlichen Bildung gesetzt. Diesen Weg muss er nun genauso entschieden weiterverfolgen, damit die Grundlagen für erfolgreichen Bildungsbiografien auch in Zukunft abgesichert sind. Die Berücksichtigung der Ausfallzeiten im frühkindlichen Bildungsbereich in Sachsens Doppelhaushalt für 2023/24 ist dafür ein elementarer Schritt.
Kontakt Vorsitz Liga-Fachausschuss frühkindliche Bildung:
Silke Hensel (DRK Sachsen) |
| Florian Mindermann (AWO Sachsen) |
Tel.: 0351 – 46 78 144 |
| Tel.: 0351 - 84 704 526 |
E-Mail: s.hensel@drksachsen.de |
| E-Mail: florian.mindermann@awo-sachsen.de |