Die Liga hat zu den nachfolgenden Förderrichtlinien Stellung bezogen: 1. Richtlinie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und sozialer Projekte (RL BESoz) 2. Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen und Modellprojekten zur Unterstützung der Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben, zur Abmilderung der Auswirkungen des demographischen Wandels und zur Verbesserung der Lebenslage älterer Menschen 3. Richtlinie zur Förderung der Gesundheit, Prävention, Beratung, Hospiz- und Palliativversorgung sowie Traumaambulanzen für Opfer einer Gewalttat 4. Richtlinie zur Förderung der Heilberufe

Die Liga hat unter Federführung des Diakonischen Werkes und unter Mitwirkung der Liga-Fachausschüsse eine Stellungnahme erarbeitet und abgestimmt.

Übertragung der Aufgaben an die Sächsische Aufbaubank (SAB) 

Der Übertragung von weiteren Aufgaben an die SAB stehen wir sehr distanziert gegenüber. Die rechnerische Abwicklung der Förderverfahren durch eine Bank begegnet keinerlei Bedenken. Jedoch spielen im Gesundheitsbereich bei der Bewertung von Fördervorhaben eine Vielzahl von fachlichen Gesichtspunkten eine Rolle, die von einer Bank an sich nicht sachgerecht beurteilt werden können.

Neben den grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der fachlichen Bewertung von Anträgen durch eine Bank ist aus den Erfahrungen mit der Novellierung der Richtlinie Psychiatrie und Sucht unbedingt sicherzustellen, dass ein reibungsloser Übergang durch einen gewissen Vorlauf bei der neuen Bewilligungsstelle gelingt.

Die Liga-Stellungnahme können Sie hier downloaden.