Liga-Stellungnahme zum Teil 5 der Richtlinie Integrative Maßnahmen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration
Maßnahmen zur Umsetzung des Bildungsmoduls „Curriculum für den Erwerb einer berufsbereichsbezogenen Grundbildung für junge Erwachsene mit Migrationshintergrund ohne oder mit stark unterbrochener Bildungslaufbahn“
Die Integration von jungen Geflüchteten nach Erreichen des 18. Lebensjahres in Ausbildung und Beschäftigung ist eine wichtige Voraussetzung für deren Teilhabechancen, der Entwicklung von Lebensperspektiven und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Freistaat Sachsen. Gerade für diejenigen Geflüchteten mit fehlenden bzw. unterbrochenen Bildungsbiografien und Lernerfahrungen ist es von großer Bedeutung, die erforderlichen sprachlichen, schulischen und beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten auch nach dem Erreichen der Schulpflicht erlangen zu können.
Dies forderten eine Vielzahl von Akteur*innen aus Politik, Wirtschaft, Bildung und Zivilgesellschaft und es ist erfreulich, dass mit der vorliegenden Richtlinienänderung Teil 5. Maßnahmen zur Umsetzung des Bildungsmoduls „Curriculum für den Erwerb einer berufsbereichsbezogenen Grundbildung für junge Erwachsene mit Migrationshintergrund ohne oder mit stark unterbrochener Bildungslaufbahn“ ein entsprechendes Angebot umgesetzt werden soll.
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