Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird ein wichtiger Meilenstein gesetzt, der zwölf Jahre nach der Einführung des Sächsischen Bildungsplanes dringend erforderlich ist und die pädagogische Arbeit der Fachkräfte maßgeblich stärken wird.

Bisher gingen die mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten häufig zu Lasten der Betreuungszeiten für die Kinder oder wurden sogar als "ehrenamtliche" Tätigkeit erledigt.

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