Freie gemeinnützige Träger erfüllen wichtige Aufgaben der sozialen Daseinsfürsorge. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip übernehmen sie Aufgaben, die andernfalls von der öffentlichen Hand umgesetzt werden müssten. Daher erfolgt die Finanzierung in der Regel aus gesetzlich verankerten Versicherungssystemen (zum Beispiel Kranken- oder Pflegeversicherung) oder mittels Geldern, die in den jeweiligen Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen zweckgebunden dafür eingeplant werden. In einigen Fällen werden zudem Beiträge der Nutzer*innen hinzugezogen (zum Beispiel in der Pflege oder Kinderbetreuung).

Bei den sogenannten entgeltfinanzierten Leistungen (unter anderem in der Pflege, der Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen) verhandeln die Leistungserbringer und die Kostenträger bestimmte Vergütungen für einzelne Leistungen direkt miteinander. Der jeweilige Rahmen für diese Verhandlungen wird in gemeinsamen Kommissionen bestimmt, die in den ausschlaggebenden Sozialgesetzbüchern verankert sind. So wird die Selbstverwaltung vor Ort gestärkt.

Zuwendungsfinanzierte Angebote sind meist auf ein bestimmtes Thema und einen bestimmten Zeitraum bezogen. Oft handelt es sich dabei um Projekte. Um eine Finanzierung zu erhalten, müssen die Projektträger hierfür Förderanträge stellen, Im Gegensatz zu den entgeltfinanzierten Angeboten besteht hier jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Mittelgabe, weshalb die in den Haushalten verankerten Zahlen, auch immer wieder in Frage gestellt werden können.

Ob als gesetzte Teilnehmerin in den nach den Sozialgesetzbüchern bestimmten Kommissionen der Leistungserbringer und Kostenträger, in der Diskussion um Mittel aus dem Landeshaushalt oder auch bei der Ausgestaltung von Förderkriterien - überall hier setzt sich die Liga für eine auskömmliche Finanzierung Sozialer Arbeit ein. Leitbild der Liga sind dabei neben adäquaten Leistungen für die Nutzer*innen ebenso gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sowie eine vielfältige Landschaft sozialer Angebote.

Positionen

Die Liga setzt sich für eine einheitliche Finanzierung der Sozialen Schuldnerberatung und der Verbraucherinsolvenzberatung ein.

Die soziale Schuldnerberatung und die Verbraucherinsolvenzberatung werden von Beratungsstellen in Sachsen in der Regel als gemeinsames Angebot vorgehalten, unterliegen jedoch unterschiedlicher Finanzierung durch verschiedene Kostenträger (Verbraucherinsolvenz: Land, Schuldnerberatung: kommunal). Die Liga Sachsen setzt sich für eine ganzheitliche bedarfs- und flächendeckende Schuldnerberatung mit einer Gesamtfinanzierung aus einer Hand ein.

Die Position können Sie hier herunterladen.

Simone Zimmermann Mitglied

simone.zimmermann@parisax.deTel.: 0351 82871-220