Menschen mit Behinderungen nehmen verstärkt ihre Rechte war und fordern mehr gesellschaftliche Teilhabe ein. Nicht zuletzt durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, genau dieser Forderung nachzukommen. In erster Linie heißt das, Barrieren abzubauen und Zugänge zu ermöglichen. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft.

Einen wichtigen Schritt in diese Richtung stellt das 2017 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz dar. Dieser Paradigmenwechsel, der den Menschen und seine Bedarfe zum Leitmotiv der Unterstützungsleistungen macht, erfordert auch in den bestehenden Angeboten der Behindertenhilfe ein Umdenken. Von der Assistenz für den jeweiligen Menschen bis zu den Angeboten wie Werkstätten und Wohnstätten muss neu gedacht werden. Auch die Finanzierung anhand personenzentrierter Budgets fordert Kostenträger und Leistungserbringer heraus.

Die Liga setzt sich dafür ein, dass Barrieren abgebaut und perspektivisch vermieden werden, dass Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation bedarfsgerecht gewährt werden und dass die in Umfang und Qualität erforderlichen Unterstützungsleistungen in Sachsen flächendeckend zur Verfügung stehen.

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